Teilnahmebedingungen zu unserem Gewinnspiel “Nachts im Zoo”

Bedingungen und rechtliche Hinweise

Gewinnspiel und Veranstalter
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel gelten zwischen Teilnehmer (m/w/d) und der Tierpark Nordhorn gGmbH die folgenden Teilnahme- und Datenschutzbedingungen. Diese werden vom Teilnehmer ausdrücklich akzeptiert. Dieses Gewinnspiel liegt in dem Verantwortungsbereich der Tierpark Nordhorn gGmbH und steht in keiner Verbindung zu sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Linkedin, TikTok und anderen. Diese sozialen Netzwerke werden ausschließlich zur Bewerbung dieses Gewinnspiels genutzt. Alle angegebenen Informationen werden von der Tierpark Nordhorn gGmbH bereitgestellt.

Teilnahme am Gewinnspiel
Dieses Gewinnspiel beginnt am Montag, 8. Juli 2024 und endet 31.08.2024 um 23:59 Uhr. Alle, die sich bis zum Ende des Gewinnspielzeitraums in das Formular auf https://www.tierpark-nordhorn.de/nachts-im-zoo-gewinnspiel/ erfolgreich eintragen und anschließend die Teilnahme bestätigen haben die Chance auf den Gewinn. Unter allen Teilnehmern wird per Zufallsprinzip der Gewinner (m/w/d) ausgelost.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich, Schweiz und den Niederlanden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Vom Gewinnspiel ausgeschlossen sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter des Tierparks, sowie ihre Familienmitglieder ersten Grades. Zudem behält sich die Tierpark Nordhorn gGmbH vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Diese Gründe können sein: Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulation, sittenwidrige Kommentare oder Verletzung des geltenden Rechts. Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel kann der Gewinn auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden.

Gewinn und Gewinnbenachrichtigung

Verlost werden folgende Preise:
Unter allen Neuabonnenten unseres Newsletters bis 30.9.2024 werden zwei Übernachtungen in einer unserer Ferienwohnungen (max. 4 Personen) in der Nebensaison verlost. Die Gewinner werden über den Newsletter bekanntgegeben. 

Der Gewinnanspruch verfällt, wenn der Teilnehmer seinen Gewinn nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Benachrichtigung einfordert.

Ein verfallener, ein vom Gewinner nicht entgegengenommener oder ein unter den angegebenen Adressdaten nicht zustellbarer Gewinn kann unter den verbliebenen Teilnehmern neu vergeben werden. Die Neuvergabe des Gewinns erfolgt entsprechend dieser Teilnahmebedingungen.

Haftungseinschränkungen

Die Tierpark Nordhorn gGmbH haftet nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt.

Die Tierpark Nordhorn gGmbH behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu unterbrechen, zu modifizieren oder vollständig abzubrechen. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsmäßige Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

Sofern ein solcher Fall durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

Datenschutz
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten aller Teilnehmer und Gewinner erfolgt nur, soweit und solange dies für die Durchführung des Gewinnspiels und die Abwicklung der Gewinneinlösung erforderlich ist. Die Daten werden nicht gespeichert oder weitergegeben und nach Beendigung des Gewinnspiels vernichtet.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck genommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt ebenso für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht ausgezahlt werden.

Stand: 05.07.2024